Liefer- und Zahlungsbedingungen

 

 

I. Vertragsabschluss

 

1. Der Verkäufer ist an das Angebot 2 Wochen nach Erstellung des Angebotes gebunden.

2. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Vertrag zustande, wenn der Verkäufer das

Vertragsangebot nicht vorher schriftlich abgelehnt hat.

3. Abweichend von Ziffer 2 kommt der Vertrag schon vor Ablauf der

Frist zustande, wenn

 - der Vertrag beiderseitig unterschrieben wird oder

 - der Käufer schriftlich die Annahme der Bestellung

 (Vertragsangebot) erklärt oder

 - der Verkäufer Vorauszahlungen auf den Kaufpreis annimmt.

4. Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart, ist bei Vertragsabschluss eine Vorauszahlung

an den Verkäufer in Höhe von 50 v.H. bindend. Der Restbetrag ist bei Lieferung

bzw. mängelfreier Abnahme der Ware sofort fällig.

5. Die Erstellung von Angeboten und Planungsunterlagen, die über den üblichen Leistungen liegen,

werden nach vorheriger Absprache, in Rechnung gestellt. Sollte es zum Auftrag des Käufers kommen,

wird diese in der Schlussrechnung dem Käufer gutgeschrieben. 

 

II. Preise

 

1. Die Preise sind Festpreise einschließlich Mehrwertsteuer.

2. Besondere, zusätzlich vereinbarte Arbeiten während der Montage, die nicht im Kaufpreis enthalten

sind, wie z.B. zusätzliche Wandanschlüsse (Silikon), werden separat in Rechnung gestellt

und spätestens bei Übergabe bzw. Abnahme zur Zahlung fällig. Hierunter

fallen auch vom Kunden gewünschte Verblendungsarbeiten.

 

 

III. Änderungsvorbehalt

 

1. Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft.

2. Für individuell gefertigte Möbel gilt die mit dem Käufer geplante Vorlage und

die damit erstellte Einzelaufstellung als verbindliche Sonderanfertigung.

3. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn,

dass bei Vertragsabschluss eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist.

4. Es kann an die bestellten Waren qualitative Ansprüche nur in einer Höhe

gestellt werden, wie sie billigerweise oder handelsüblich bei Waren in der

Preislage der Bestellten gestellt werden können.

5. Handelsübliche und für den Käufer zumutbare Farb- und

Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen bleiben vorbehalten.

 

6. Ebenso bleiben handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen

bei Leder und Textilien (z.B. Möbel- und Dekorationsstoffe) vorbehalten

hinsichtlich geringfügiger Abweichungen in der Ausführung gegenüber Leder

und Stoffmustern, insbesondere im Farbton. 

7. Handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen von Massdaten

bleiben vorbehalten. (DIN 68100 Bbl 1 - 4 Toleranzen im Möbelbau)

 

 

IV. Montage

 

1. Hat der Verkäufer hinsichtlich der Montage aufzuhängender

Einrichtungsgegenstände Bedenken wegen der Eignung der Wände, so hat

er dies dem Käufer vor der Montage mitzuteilen, vorausgesetzt es hat einen

Ortstermin beim Kunden stattgefunden.

Ansonsten gilt, das bei Wandmontagen von z.B. Hängeschränken eine

ausreichende Tragfähigkeit der Wände durch unseren Kunden zu

gewährleisten ist. Für Unebenheiten an Wänden und Fußböden übernehmen

wir keine Gewähr. Sich daraus ergebende Zusatzarbeiten und weitere

Anfahrten werden von uns gesondert berechnet.

2. Die Mitarbeiter des Verkäufers sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die

über die vertragsgegenständlichen Leistungsverpflichtungen des Verkäufers

hinausgehen. Werden dennoch solche Arbeiten auf Verlangen des Käufers

von den Mitarbeitern des Verkäufers ausgeführt, berührt dies nicht das

Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer. Diese Arbeiten werden

gesondert in Rechnung gestellt.

 

 

V. Lieferfrist

 

1. Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der

Käufer eine angemessene Nachlieferfrist - beginnend am Tage des Eingangs

der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Käufer oder im Fall

kalendermäßig bestimmten Lieferfrist mit deren Ablauf - zu gewähren. Liefert

der Verkäufer schuldhaft bis zum Ablauf der gesetzten Nachlieferfrist nicht,

kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. 

2. Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb des

Verkäufers oder bei dessen Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände

und rechtmäßige Aussperrungen sowie im Falle höherer Gewalt, die auf einen

unvorhergesehenen und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die

Lieferzeit entsprechend. Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt, wenn er in

diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich

anmahnt und diese nicht innerhalb einer zu setzenden angemessenen

Nachfrist nach Eingang der Mahnschreiben des Käufers beim Verkäufer an

den Käufer erfolgt. Im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfrist beginnt mit

deren Ablauf die zu setzende Nachfrist. 

3. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz statt der Leistung

bleiben unberührt.

 

 

VI. Eigentumsvorbehalt

 

1. (1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus

diesem Vertragsverhältnis Eigentum des Verkäufers. 

(2) Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum des Verkäufers auch dann

entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den

Käufer, sondern für Dritte bestimmt sind und hat den Empfänger auf diesen

Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.

2. Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind

dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter

Beifügung des Pfändungsprotokolls.

3. Im Falle der Nichteinhaltung der in den Ziffern 1 (2) und 2 festgelegten

Verpflichtungen des Käufers hat der Verkäufer das Recht vom Vertrag

zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.

 

 

VII. Gefahrenübergang

 

Die Gefahr trotz Verlustes oder Beschädigung den Kaufpreis zahlen

zu müssen geht mit Übergabe auf den Käufer über.

 

 

VIII. Abnahmeverzug

 

1. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm schriftlich zu setzenden

angemessenen Nachfrist unter Androhung, nach fruchtlosem Fristablauf vom

Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen,

stillschweigend oder die Zahlung und/oder die Abnahme ausdrücklich

verweigert, bleibt der Anspruch des Verkäufers auf Vertragserfüllung

bestehen. Stattdessen kann er vom Vertrag zurücktreten und/oder

Schadensersatz statt der Leistung nach Maßgabe der Ziffer 3 verlangen. 

2. (1) Soweit der Verzug des Käufers länger als einen Monat dauert, hat der

Käufer anfallende Lagerkosten zu zahlen.

(2) Der Verkäufer kann sich zur Lagerung auch einer Spedition bedienen. 

3. (1) Als Schadensersatz statt der Leistung bei Verzug des Käufers gem. Ziffer 1

kann der Verkäufer 25% des Kaufpreises ohne Abzüge fordern, sofern der

Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe

der Pauschale entstanden ist.

(2) Im Falle besonders hoher Schäden, wie z.B. bei Sonderanfertigungen,

beträgt die Schadensersatzpauschale 70 % des Kaufpreises, sofern der

Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe

der Pauschale entstanden ist.

(3) Dem Verkäufer bleibt vorbehalten, an Stelle der Schadensersatzpauschale

einen nachgewiesenen höheren Schaden geltend zu machen.

 

 

IX. Rücktritt

 

1. Der Verkäufer braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller die Produktion der

bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern

diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind, zum Zeitpunkt

des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren und der Verkäufer die

Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat. Und er ferner nachweist, sich

vergeblich um Beschaffung gleichartiger Ware bemüht zu haben. Über die

genannten Umstände hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich zu

benachrichtigen. 

2. Ein Rücktrittsrecht wird dem Verkäufer zugestanden, wenn der Käufer über

die für seine Kreditwürdigkeit wesentlichen Tatsachen unrichtige Angaben

gemacht hat, die den Leistungsanspruch des Verkäufers in begründeter

Weise zu gefährden geeignet sind. Gleiches gilt, wenn der Käufer wegen

objektiver Zahlungsunfähigkeit seine Zahlungen einstellt oder über sein

Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wurde. Für die Warenrücknahme

gilt Ziffer X. 

3. Für den Kunden individuell angefertigte Möbel ist ein Rücktritt vom

Kaufvertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Sondergemaßte Möbel sind

nicht stornierbar.

 

 

X. Warenrücknahme

 

Im Falle eines Rücktritts und der Rücknahme gelieferter Waren hat

der Verkäufer Anspruch auf Ausgleich der Aufwendungen,

Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt:

1. Für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen wie Transport- und

Montagekosten usw. Ersatz in entstandener Höhe.

2. Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten,

sofern kein Verbrauchkreditgeschäft vorliegt, folgende Pauschalsätze:

Für Möbel, mit Ausnahme von Polsterwaren bei Rücktritt und

 

Rücknahme nach Lieferung:

i.d.1.Hj. 40 v.H. des Kaufpreises ohne Abzüge

i.d.2.Hj. 50 v.H. des Kaufpreises ohne Abzüge

i.d.3.Hj. 60 v.H. des Kaufpreises ohne Abzüge

i.d.4.Hj. 70 v.H. des Kaufpreises ohne Abzüge.

 

Für Polsterwaren beträgt die Wertminderung bei Rücktritt und Rückgabe nach Lieferung:

i.d.1.Hj. 50 v.H. des Kaufpreises ohne Abzüge

i.d.2.Hj. 60 v.H. des Kaufpreises ohne Abzüge

i.d.3.Hj. 70 v.H. des Kaufpreises ohne Abzüge

i.d.4.Hj. 80 v.H. des Kaufpreises ohne Abzüge

 

Gegenüber unseren pauschalen Ansprüchen bleibt dem Käufer der

Nachweis offen, dass dem Verkäufer keine oder nur geringer

Einbuße entstanden ist.

3. Die Ziffern 1 und 2 gelten nicht für die Rückabwicklung des Vertrages infolge

wirksamen Rücktritts nach erfolgloser Nacherfüllung sowie für die Fälle des

Widerrufs und dem damit verbundenen uneingeschränkten Rückgaberecht

des Käufers bei Verbraucherverträgen nach den §§ 355 ff. BGB.

 

 

XI. Gewährleistung

 

1. Dem Käufer steht zur Behebung eines Mangels zunächst das Recht auf

Nacherfüllung zu.

2. Der Verkäufer kann die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung verweigern,

wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art

der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt.

3. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten oder die Herabsetzung des

Kaufpreises verlangen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder nicht

in angemessener Frist erbracht wurde oder vom Verkäufer endgültig

verweigert wurde. Bei Sonderanfertigungen ist der Rücktritt wegen Mängeln

ausgeschlossen. Der Käufer kann stattdessen angemessene Minderung des

Kaufpreises verlangen.

4. Wählt der Käufer nach Ziffer 3 den Rücktritt, so hat die mangelhafte Ware

zurück zu gewähren und Wertersatz für die gezogen Nutzungen zu leisten.

Für die Wertminderung kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung

im Vergleich zwischentatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher

Gesamtnutzungsdauer an.

5. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die der Käufer zu

vertreten hat, wie z.B. Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung,

Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, intensive Bestrahlung mit

Sonnen- oder Kunstlicht, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder

unsachgemäße Behandlung entstanden sind.

6. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres, die

Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe zu laufen.

7. Im übrigen bleibt die Haftung für vereinbarte Beschaffenheiten unberührt.

 

 

XII. Fernabsatzverträge

 

1. Bei Kaufverträgen, die unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln

(z.B. Tele- und Mediendienste) zustande gekommen sind, kann der Käufer

binnen einer Frist von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen den Kaufvertrag

widerrufen.

2. Die Frist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Warenlieferung beim Käufer.

3. Der Widerruf gegenüber dem Verkäufer muss schriftlich, auf einem anderen

dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Waren erfolgen.

4. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Kaufverträgen über die Lieferung von

Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf

die persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind oder aufgrund

ihrer Beschaffenheit nicht für die Rücksendung geeignet sind.

5. Im Fall des Widerrufs ist der Käufer verpflichtet, die gelieferte Ware an den

Verkäufer, (Anschrift/Musterfirma) zurück zu senden. Die Rücksendung erfolgt

auf Kosten und Gefahr des Verkäufers. Bei einer Bestellung bis zu einem

Betrag von 40 EURO hat der Käufer die regelmäßigen Kosten der

Rücksendung zu tragen, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der

bestellten entspricht. Hat der Käufer eine Verschlechterung der Ware, deren

Untergang oder eine anderweitige Unmöglichkeit der Rückgabe zu vertreten,

so hat er dem Verkäufer die Wertminderung oder den Wert zu ersetzen.

6. Bei einem Kreditkauf entfällt im Fall des wirksamen Widerrufs auch die

Bindung an den Kreditvertrag.

7. Im übrigen bleiben die Vorschriften der §§ 312 b bis 312 f BGB

(Fernabsatzverträge) hiervon unberührt.

 

 

XIII. Gerichtsstand und Erfüllungsort

 

1. Für Gerichtsstand und Erfüllungsort gelten grundsätzlich die gesetzlichen

Regelungen der Zivilprozessordnung bzw. des Bürgerlichen Gesetzbuches.

2. Der Erfüllungsort und der Gerichtsstand ist Chemnitz (Sachsen)

 

 

 

 

 

 

 

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