Liefer- und Zahlungsbedingungen
I. Vertragsabschluss
1. Der Verkäufer ist an das Angebot 2 Wochen nach Erstellung des Angebotes gebunden.
2. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Vertrag zustande, wenn der Verkäufer das
Vertragsangebot nicht vorher schriftlich abgelehnt hat.
3. Abweichend von Ziffer 2 kommt der Vertrag schon vor Ablauf der
Frist zustande, wenn
- der Vertrag beiderseitig unterschrieben wird oder
- der Käufer schriftlich die Annahme der Bestellung
(Vertragsangebot) erklärt oder
- der Verkäufer Vorauszahlungen auf den Kaufpreis annimmt.
4. Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart, ist bei Vertragsabschluss eine Vorauszahlung
an den Verkäufer in Höhe von 50 v.H. bindend. Der Restbetrag ist bei Lieferung
bzw. mängelfreier Abnahme der Ware sofort fällig.
5. Die Erstellung von Angeboten und Planungsunterlagen, die über den üblichen Leistungen liegen,
werden nach vorheriger Absprache, in Rechnung gestellt. Sollte es zum Auftrag des Käufers kommen,
wird diese in der Schlussrechnung dem Käufer gutgeschrieben.
II. Preise
1. Die Preise sind Festpreise einschließlich Mehrwertsteuer.
2. Besondere, zusätzlich vereinbarte Arbeiten während der Montage, die nicht im Kaufpreis enthalten
sind, wie z.B. zusätzliche Wandanschlüsse (Silikon), werden separat in Rechnung gestellt
und spätestens bei Übergabe bzw. Abnahme zur Zahlung fällig. Hierunter
fallen auch vom Kunden gewünschte Verblendungsarbeiten.
III. Änderungsvorbehalt
1. Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft.
2. Für individuell gefertigte Möbel gilt die mit dem Käufer geplante Vorlage und
die damit erstellte Einzelaufstellung als verbindliche Sonderanfertigung.
3. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn,
dass bei Vertragsabschluss eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist.
4. Es kann an die bestellten Waren qualitative Ansprüche nur in einer Höhe
gestellt werden, wie sie billigerweise oder handelsüblich bei Waren in der
Preislage der Bestellten gestellt werden können.
5. Handelsübliche und für den Käufer zumutbare Farb- und
Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen bleiben vorbehalten.
6. Ebenso bleiben handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen
bei Leder und Textilien (z.B. Möbel- und Dekorationsstoffe) vorbehalten
hinsichtlich geringfügiger Abweichungen in der Ausführung gegenüber Leder
und Stoffmustern, insbesondere im Farbton.
7. Handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen von Massdaten
bleiben vorbehalten. (DIN 68100 Bbl 1 - 4 Toleranzen im Möbelbau)
IV. Montage
1. Hat der Verkäufer hinsichtlich der Montage aufzuhängender
Einrichtungsgegenstände Bedenken wegen der Eignung der Wände, so hat
er dies dem Käufer vor der Montage mitzuteilen, vorausgesetzt es hat einen
Ortstermin beim Kunden stattgefunden.
Ansonsten gilt, das bei Wandmontagen von z.B. Hängeschränken eine
ausreichende Tragfähigkeit der Wände durch unseren Kunden zu
gewährleisten ist. Für Unebenheiten an Wänden und Fußböden übernehmen
wir keine Gewähr. Sich daraus ergebende Zusatzarbeiten und weitere
Anfahrten werden von uns gesondert berechnet.
2. Die Mitarbeiter des Verkäufers sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die
über die vertragsgegenständlichen Leistungsverpflichtungen des Verkäufers
hinausgehen. Werden dennoch solche Arbeiten auf Verlangen des Käufers
von den Mitarbeitern des Verkäufers ausgeführt, berührt dies nicht das
Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer. Diese Arbeiten werden
gesondert in Rechnung gestellt.
V. Lieferfrist
1. Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der
Käufer eine angemessene Nachlieferfrist - beginnend am Tage des Eingangs
der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Käufer oder im Fall
kalendermäßig bestimmten Lieferfrist mit deren Ablauf - zu gewähren. Liefert
der Verkäufer schuldhaft bis zum Ablauf der gesetzten Nachlieferfrist nicht,
kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
2. Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb des
Verkäufers oder bei dessen Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände
und rechtmäßige Aussperrungen sowie im Falle höherer Gewalt, die auf einen
unvorhergesehenen und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die
Lieferzeit entsprechend. Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt, wenn er in
diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich
anmahnt und diese nicht innerhalb einer zu setzenden angemessenen
Nachfrist nach Eingang der Mahnschreiben des Käufers beim Verkäufer an
den Käufer erfolgt. Im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfrist beginnt mit
deren Ablauf die zu setzende Nachfrist.
3. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz statt der Leistung
bleiben unberührt.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. (1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus
diesem Vertragsverhältnis Eigentum des Verkäufers.
(2) Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum des Verkäufers auch dann
entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den
Käufer, sondern für Dritte bestimmt sind und hat den Empfänger auf diesen
Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.
2. Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind
dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter
Beifügung des Pfändungsprotokolls.
3. Im Falle der Nichteinhaltung der in den Ziffern 1 (2) und 2 festgelegten
Verpflichtungen des Käufers hat der Verkäufer das Recht vom Vertrag
zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.
VII. Gefahrenübergang
Die Gefahr trotz Verlustes oder Beschädigung den Kaufpreis zahlen
zu müssen geht mit Übergabe auf den Käufer über.
VIII. Abnahmeverzug
1. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm schriftlich zu setzenden
angemessenen Nachfrist unter Androhung, nach fruchtlosem Fristablauf vom
Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen,
stillschweigend oder die Zahlung und/oder die Abnahme ausdrücklich
verweigert, bleibt der Anspruch des Verkäufers auf Vertragserfüllung
bestehen. Stattdessen kann er vom Vertrag zurücktreten und/oder
Schadensersatz statt der Leistung nach Maßgabe der Ziffer 3 verlangen.
2. (1) Soweit der Verzug des Käufers länger als einen Monat dauert, hat der
Käufer anfallende Lagerkosten zu zahlen.
(2) Der Verkäufer kann sich zur Lagerung auch einer Spedition bedienen.
3. (1) Als Schadensersatz statt der Leistung bei Verzug des Käufers gem. Ziffer 1
kann der Verkäufer 25% des Kaufpreises ohne Abzüge fordern, sofern der
Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe
der Pauschale entstanden ist.
(2) Im Falle besonders hoher Schäden, wie z.B. bei Sonderanfertigungen,
beträgt die Schadensersatzpauschale 70 % des Kaufpreises, sofern der
Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe
der Pauschale entstanden ist.
(3) Dem Verkäufer bleibt vorbehalten, an Stelle der Schadensersatzpauschale
einen nachgewiesenen höheren Schaden geltend zu machen.
IX. Rücktritt
1. Der Verkäufer braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller die Produktion der
bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern
diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind, zum Zeitpunkt
des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren und der Verkäufer die
Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat. Und er ferner nachweist, sich
vergeblich um Beschaffung gleichartiger Ware bemüht zu haben. Über die
genannten Umstände hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich zu
benachrichtigen.
2. Ein Rücktrittsrecht wird dem Verkäufer zugestanden, wenn der Käufer über
die für seine Kreditwürdigkeit wesentlichen Tatsachen unrichtige Angaben
gemacht hat, die den Leistungsanspruch des Verkäufers in begründeter
Weise zu gefährden geeignet sind. Gleiches gilt, wenn der Käufer wegen
objektiver Zahlungsunfähigkeit seine Zahlungen einstellt oder über sein
Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wurde. Für die Warenrücknahme
gilt Ziffer X.
3. Für den Kunden individuell angefertigte Möbel ist ein Rücktritt vom
Kaufvertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Sondergemaßte Möbel sind
nicht stornierbar.
X. Warenrücknahme
Im Falle eines Rücktritts und der Rücknahme gelieferter Waren hat
der Verkäufer Anspruch auf Ausgleich der Aufwendungen,
Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt:
1. Für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen wie Transport- und
Montagekosten usw. Ersatz in entstandener Höhe.
2. Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten,
sofern kein Verbrauchkreditgeschäft vorliegt, folgende Pauschalsätze:
Für Möbel, mit Ausnahme von Polsterwaren bei Rücktritt und
Rücknahme nach Lieferung:
i.d.1.Hj. 40 v.H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i.d.2.Hj. 50 v.H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i.d.3.Hj. 60 v.H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i.d.4.Hj. 70 v.H. des Kaufpreises ohne Abzüge.
Für Polsterwaren beträgt die Wertminderung bei Rücktritt und Rückgabe nach Lieferung:
i.d.1.Hj. 50 v.H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i.d.2.Hj. 60 v.H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i.d.3.Hj. 70 v.H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i.d.4.Hj. 80 v.H. des Kaufpreises ohne Abzüge
Gegenüber unseren pauschalen Ansprüchen bleibt dem Käufer der
Nachweis offen, dass dem Verkäufer keine oder nur geringer
Einbuße entstanden ist.
3. Die Ziffern 1 und 2 gelten nicht für die Rückabwicklung des Vertrages infolge
wirksamen Rücktritts nach erfolgloser Nacherfüllung sowie für die Fälle des
Widerrufs und dem damit verbundenen uneingeschränkten Rückgaberecht
des Käufers bei Verbraucherverträgen nach den §§ 355 ff. BGB.
XI. Gewährleistung
1. Dem Käufer steht zur Behebung eines Mangels zunächst das Recht auf
Nacherfüllung zu.
2. Der Verkäufer kann die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung verweigern,
wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art
der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt.
3. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten oder die Herabsetzung des
Kaufpreises verlangen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder nicht
in angemessener Frist erbracht wurde oder vom Verkäufer endgültig
verweigert wurde. Bei Sonderanfertigungen ist der Rücktritt wegen Mängeln
ausgeschlossen. Der Käufer kann stattdessen angemessene Minderung des
Kaufpreises verlangen.
4. Wählt der Käufer nach Ziffer 3 den Rücktritt, so hat die mangelhafte Ware
zurück zu gewähren und Wertersatz für die gezogen Nutzungen zu leisten.
Für die Wertminderung kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung
im Vergleich zwischentatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher
Gesamtnutzungsdauer an.
5. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die der Käufer zu
vertreten hat, wie z.B. Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung,
Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, intensive Bestrahlung mit
Sonnen- oder Kunstlicht, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder
unsachgemäße Behandlung entstanden sind.
6. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres, die
Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe zu laufen.
7. Im übrigen bleibt die Haftung für vereinbarte Beschaffenheiten unberührt.
XII. Fernabsatzverträge
1. Bei Kaufverträgen, die unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln
(z.B. Tele- und Mediendienste) zustande gekommen sind, kann der Käufer
binnen einer Frist von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen den Kaufvertrag
widerrufen.
2. Die Frist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Warenlieferung beim Käufer.
3. Der Widerruf gegenüber dem Verkäufer muss schriftlich, auf einem anderen
dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Waren erfolgen.
4. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Kaufverträgen über die Lieferung von
Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf
die persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind oder aufgrund
ihrer Beschaffenheit nicht für die Rücksendung geeignet sind.
5. Im Fall des Widerrufs ist der Käufer verpflichtet, die gelieferte Ware an den
Verkäufer, (Anschrift/Musterfirma) zurück zu senden. Die Rücksendung erfolgt
auf Kosten und Gefahr des Verkäufers. Bei einer Bestellung bis zu einem
Betrag von 40 EURO hat der Käufer die regelmäßigen Kosten der
Rücksendung zu tragen, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der
bestellten entspricht. Hat der Käufer eine Verschlechterung der Ware, deren
Untergang oder eine anderweitige Unmöglichkeit der Rückgabe zu vertreten,
so hat er dem Verkäufer die Wertminderung oder den Wert zu ersetzen.
6. Bei einem Kreditkauf entfällt im Fall des wirksamen Widerrufs auch die
Bindung an den Kreditvertrag.
7. Im übrigen bleiben die Vorschriften der §§ 312 b bis 312 f BGB
(Fernabsatzverträge) hiervon unberührt.
XIII. Gerichtsstand und Erfüllungsort
1. Für Gerichtsstand und Erfüllungsort gelten grundsätzlich die gesetzlichen
Regelungen der Zivilprozessordnung bzw. des Bürgerlichen Gesetzbuches.
2. Der Erfüllungsort und der Gerichtsstand ist Chemnitz (Sachsen)